Wir unterstützen Sie dabei, Ihre persönliche Energiewende voranzutreiben mit maßgeschneiderten Lösungen für energetische Modernisierungen von Gebäuden.
Wir helfen unseren Kunden, ihre persönliche Energiewende voranzutreiben. Unsere Leistungen umfassen Projektentwicklung, Konzeption, Planung, Auslegung, Fördermittelberatung und vieles mehr. Unser Fokus liegt auf der energetischen Modernisierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Hier stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bei uns stehen Sie als Kunde im Mittelpunkt. Wir möchten, dass Sie genau das passende Produkt und die passende Dienstleistung finden. Deshalb ist umfangreiche Beratung unser oberstes Gebot: Damit Sie gut informiert entscheiden können.
Der individuelle Sanierungsfahrplan unterstützt Sie, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außerdem einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial.
Wurde ein iSFP erstellt, erhöht sich der Fördersatz auf 20 Prozent und die maximal förderfähige Gesamtinvestition steigen auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Die Beauftragung eines iSFP ist also sehr lohnenswert, da sich ihr höchstmöglicher Zuschuss von 4.500 Euro auf 12.000 Euro erhöht. Übrigens besteht nach Erstellung eines iSFP´s keine Sanierungspflicht!
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel eine Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster und Türen oder eine neue Heizung, gibt es Zuschüsse. Die Heizungsförderung läuft über die KfW, die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen über das Bafa. Der Bafa-Zuschuss beträgt 15 Prozent der Kosten. (max. 30.000 Euro)
Zu einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro (EFH) begrenzt, der höchste Förderbetrag liegt bei 21.000 Euro
Eine Heizlastberechnung sollte immer dann durchgeführt werden, wenn ein neuer Wärmeerzeuger für einen Neubau gekauft wird oder ein bestehender Wärmeerzeuger im Rahmen einer Altbausanierung ausgetauscht werden soll. Von dem Kauf einer neuen Heizung, ohne vorher den Wärmebedarf zu ermitteln, ist abzuraten.
Ein hydraulischer Abgleich dient der Abstimmung der Volumenströme in Teilbereichen einer flüssigkeitsgefüllten Anlage auf den vorgesehenen oder erforderlichen Durchfluss. Wenn sich in bestimmten Strängen (Kreisläufen) des Systems ein zu geringer Volumenstrom ergibt, wird der Durchfluss anderer Stränge oder Kreise gezielt gedrosselt, um einen Ausgleich zu erreichen.
Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis.
Um Wärmeverluste auszugleichen, müssen Sie Ihr Gebäude stärker beheizen und benötigen folglich mehr Energie – Ihre Heizkosten steigen. Mit einer Thermografie Ihres Hauses können Sie dies verhindern und Wärmebrücken identifizieren.
Wir erstellen personalisierte Sanierungsfahrpläne zur effizienten Modernisierung Ihrer Immobilie.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Umsetzung von Fördermaßnahmen für Ihre energetische Sanierung.
Unser Schwerpunkt liegt auf der energetischen Modernisierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, um nachhaltige Energielösungen zu schaffen.
Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um energetische Maßnahmen und finden individuelle Lösungen für Ihre Bedürfnisse.
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